Beitragsordnung des connect! e.V.
Gemäß § 6 Satzung gibt sich der connect! e.V. folgende Beitragsordnung:
§ 1 Beitragsfestsetzung
- Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 2 Beiträge
- Ab dem 24.05.2017 sind nachfolgende Mitgliedsbeiträge zu zahlen:
Mitgliedschaft Jahresbeitrag
- ordentliche Mitglieder 25,00 € oder mehr
a) Rentner 15,00 € oder mehr
b) Studenten 15,00 € oder mehr
c) Rentner 15,00 € oder mehr
- Fördermitglieder 50,00 € oder mehr
§ 3 Ausnahmen
- Der Vorstand kann Personen zu Ehrenmitgliedern berufen, diese sind beitragsfrei
gestellt.
§ 4 Beitragszahlung
- Der durch die Mitgliederversammlung jeweils festgesetzte Beitrag ist für ein Jahr im
Voraus zu zahlen.
- Die Beiträge sind bis 15.06. jeden Jahres, laut Vermerk im Beitrittsformular, mit entsprechender Bankeinzugsvollmacht, vom Konto des Mitgliedes, abzubuchen.
- Bei Mitgliedern, die mit der Beitragszahlung in Verzug sind, wird der Beitrag zuzüglich
Kosten angemahnt.
- Kommt das Mitglied nach erfolgter 2. Mahnung, der Aufforderung zur Zahlung des
pflichtigen Beitrags und der Kosten nicht nach, kann der Vorstand das Mitglied aus dem Verein ausschließen. Um den pflichtigen Beitrag und die Kosten zu erhalten, kann der Verein auch den Rechtsweg beschreiten.
- Der Rechtsanspruch des Vereins auf den ausstehenden pflichtigen Beitrag und die
Kosten, bleibt auch bei Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verein bestehen.
- Erklärt ein Mitglied den Austritt aus dem Verein, so bleibt die Pflicht der Beitragszahlung bis zum Jahresende, in welchem die Austrittserklärung beim Vorstand eingeht, bestehen. Der Austritt ist bis zum 31.12. eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich möglich.
- Nicht gerechtfertigte Rücklastschriften werden in Rechnung gestellt.
§ 5 Inkrafttreten der Beitragsordnung
Die vorstehende Beitragsordnung erfuhr ihren Beschluss am 01.05.2016 und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. (Änderungen am 24.05.2017, 02.06.2018 und 14.06.2019)
Tübingen, 14.06.2019
Der Vorstand