AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des connect!

I. Geltungsbereich

Durch den Erwerb eines Tickets entstehen vertragliche Beziehungen zwischen Ticket-Käufer*innen (im Folgenden „Kunde“) und dem connect! – gemeinnütziger verein für musik – tanz – kultur e.V., Eisenhutstr. 66, 72072 Tübingen (im Folgenden „Veranstalter“). Durch die Buchung eines Tickets beauftragt der Kunde den Veranstalter mit der Durchführung des Kaufvorganges inklusive Lieferung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Veranstalter und Kunden des vom Veranstalter veranstalteten connect! Open Air 2023 (im Folgenden „connect! Open Air“) am 01-02. September 2023.

II. Vertragsabschluss

a. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er die AGB bestätigt und den Bezahlvorgang abgeschlossen hat. Mit der digitalen Übersendung des oder der Tickets an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Ebenso kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter beim Kauf eines Tickets an der Abendkasse zustande.

b. Das Ticket wird am Zugang des Veranstaltungsortes gegen ein Bändchen getauscht. Dieses Bändchen berechtigt zum einmaligen Besuch der oben genannten Veranstaltung und wird bei jedem Betreten kontrolliert.

c. Bei Verlust des Tickets oder Bändchens besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines neuen Tickets oder Bändchens.

d. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch. Ein Weiterverkauf der Tickets ist lediglich zum Originalpreis erlaubt.

III. Jugendschutzbestimmungen für das connect! Festival

1. Zutritt

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in direkter Begleitung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Veranstaltungsgelände betreten.

2. Abgabe von Alkohol

Eine Abgabe von Alkohol findet nur in den Grenzen des § 9 JuschG statt. Der Veranstalter kann wegen der Vielzahl von Zuschauern nur stichprobenartige Kontrollen zum Verzehr gem. § 9 I JuschG durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für die aus Missbrauch entstehenden Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen.

IV. Widerrufs- und Rückgaberecht

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht ist auf Basis des neuen Fernabsatzgesetzes ausgeschlossen: Nach BGB § 312 b Abs. 3 Nr. 6. sind Ticketkäufe durch Reservierungsdienstleistungen verpflichtend, ein Widerruf der Bestellung ist nicht möglich. Die Leistung wird nach Eingang der Zahlung erbracht.

V. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss

a. Das connect! Open Air ist eine Freiluft Veranstaltung. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachschäden, soweit nicht der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig für die Schäden verantwortlich ist oder es sich um eine wesentliche Vertragspflicht handelt.

b. Bei Rock- und Elektrokonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab. Die Benutzung von adäquatem Gehörschutz wird empfohlen. Dem Besucher ist bekannt und bewusst, dass die Lärmbelastung auf dem Veranstaltungsgelände über den Grenzwerten der DIN 15905-5 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er dahingehend auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.

c. Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene, kaputtgegangene oder gestohlene Gegenstände.

d. Falls die Haftung des Veranstalters aufgrund der vorhergehenden Klauseln ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls für seine Mitarbeitenden.

VI. Ton,- und Film Videoaufnahmen

a. Der Inhaber des Festivalbändchens willigt – ohne Vergütung durch den Veranstalter – darin ein, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Videoaufnahmen des Inhabers erstellt, vervielfältigt, gesendet oder in audiovisuellen Medien benutzt werden. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

b. Film-, Foto- und Tonaufnahmen durch den Kunden sind auf dem gesamten Festivalgelände ausschließlich zur privaten Verwendung erlaubt. Wer Film-, Foto- oder Tonaufnahmen für öffentliche Medien (Radio, Fernsehen, Internet) oder andere professionelle Zwecke erstellt, diese öffentlich verbreitet, verkauft oder publiziert, verstößt gegen unsere geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und muss sowohl vor Ort (z.B. das Veranstaltungsgelände sofort verlassen) als auch im Nachhinein mit Konsequenzen rechnen. Wir behalten uns bei Verstößen gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtliche Schritte ausdrücklich vor.

VII. Sicherheit

a. Den Anordnungen der Sicherheitskräfte der Behörden, der Festivalmitarbeitenden und der Security ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

b. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nettopreises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung vom Veranstalter eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

VIII. Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen von Lebensmitteln, Getränken, Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, professionellen Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.

IX. Absage oder Abbruch der Veranstaltung; Programmänderungen

a. Wird das connect! Open Air abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

b. Das connect! Open Air wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher*innen, Künstler*innen oder Personal befürchten lassen, wird das connect! Open Air abgesagt oder sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch oder Absage des connect! Open Airs aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

c. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Ein Veranstaltungsticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Konzerten und Begleitveranstaltungen auf dem Veranstaltungsgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headliner*innen, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des connect! Open Airs gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen.

d. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler*innen. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung. Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter*innen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilf*innen wider.

X. Datenschutz, Datenverarbeitung

Der Veranstalter verarbeitet persönliche Daten im Rahmen des Gesetzes, welches maßgeblich für den Vertrag ist. Die Daten werden gespeichert und für die Abwicklung des Ticketkaufs verwendet. Der Veranstalter hat das Recht, diese Daten an eine dritte Person zu verschicken, falls diese durch ihn für die Vertragsabwicklung beauftragt wurde.

XI. Schlussklausel

a. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b. Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Tübingen.

c. Sollte irgendeine Klausel der AGB unwirksam sein wird sie durch eine gesetzkonforme ersetzt, die restlichen Klauseln der AGB behalten ihre Gültigkeit.