AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des connect!

I. Geltungsbereich

Durch den Erwerb eines Tickets entstehen vertrag­liche Beziehungen zwischen Ticket-Käufer*innen (im Folgenden „Kunde“) und dem connect! – gemein­nüt­ziger verein für musik – tanz – kultur e.V., Eisenhutstr. 66, 72072 Tübingen (im Folgenden „Veranstalter“). Durch die Buchung eines Tickets beauf­tragt der Kunde den Veranstalter mit der Durchführung des Kaufvorganges inklu­sive Lieferung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Veranstalter und Kunden des vom Veranstalter veran­stal­teten connect! Open Air 2021 (im Folgenden „connect! Open Air“) am 20-21. August 2021.

II. Vertragsabschluss

a. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er die AGB bestä­tigt und den Bezahlvorgang abge­schlossen hat. Mit der digi­talen Übersendung des oder der Tickets an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Ebenso kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter beim Kauf eines Tickets an der Abendkasse zustande.

b. Das Ticket wird am Zugang des Veranstaltungsortes gegen ein Bändchen getauscht. Dieses Bändchen berech­tigt zum einma­ligen Besuch der oben genannten Veranstaltung und wird bei jedem Betreten kontrolliert.

c. Bei Verlust des Tickets oder Bändchens besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines neuen Tickets oder Bändchens.

d. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist gene­rell unter­sagt. Der Veranstalter führt entspre­chende Kontrollen durch. Ein Weiterverkauf der Tickets ist ledig­lich zum Originalpreis erlaubt.

III. Jugendschutzbestimmungen für das connect! Festival

1. Zutritt

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in direkter Begleitung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Veranstaltungsgelände betreten.

2. Abgabe von Alkohol

Eine Abgabe von Alkohol findet nur in den Grenzen des § 9 JuschG statt. Der Veranstalter kann wegen der Vielzahl von Zuschauern nur stich­pro­ben­ar­tige Kontrollen zum Verzehr gem. § 9 I JuschG durch­führen. Daher über­nimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für die aus Missbrauch entste­henden Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte haften für die Ihnen anver­trauten Minderjährigen.

IV. Widerrufs- und Rückgaberecht

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht ist auf Basis des neuen Fernabsatzgesetzes ausge­schlossen: Nach BGB § 312 b Abs. 3 Nr. 6. sind Ticketkäufe durch Reservierungsdienstleistungen verpflich­tend, ein Widerruf der Bestellung ist nicht möglich. Die Leistung wird nach Eingang der Zahlung erbracht.

V. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss

a. Das connect! Open Air ist eine Freiluft Veranstaltung. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jegli­cher Haftung für Sachschäden, soweit nicht der Veranstalter vorsätz­lich oder grob fahr­lässig für die Schäden verant­wort­lich ist oder es sich um eine wesent­liche Vertragspflicht handelt.

b. Bei Rock- und Elektrokonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter über­nimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab. Die Benutzung von adäquatem Gehörschutz wird empfohlen. Dem Besucher ist bekannt und bewusst, dass die Lärmbelastung auf dem Veranstaltungsgelände über den Grenzwerten der DIN 15905-5 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er dahin­ge­hend auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.

c. Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verlo­ren­ge­gan­gene, kaputt­ge­gan­gene oder gestoh­lene Gegenstände.

d. Falls die Haftung des Veranstalters aufgrund der vorher­ge­henden Klauseln ausge­schlossen oder beschränkt ist, gilt dies eben­falls für seine Mitarbeitenden.

VI. Ton,- und Film Videoaufnahmen

a. Der Inhaber des Festivalbändchens willigt – ohne Vergütung durch den Veranstalter – darin ein, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Videoaufnahmen des Inhabers erstellt, verviel­fäl­tigt, gesendet oder in audio­vi­su­ellen Medien benutzt werden. Diese Einwilligung erfolgt zeit­lich und räum­lich unbeschränkt.

b. Film-, Foto- und Tonaufnahmen durch den Kunden sind auf dem gesamten Festivalgelände ausschließ­lich zur privaten Verwendung erlaubt. Wer Film-, Foto- oder Tonaufnahmen für öffent­liche Medien (Radio, Fernsehen, Internet) oder andere profes­sio­nelle Zwecke erstellt, diese öffent­lich verbreitet, verkauft oder publi­ziert, verstößt gegen unsere geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und muss sowohl vor Ort (z.B. das Veranstaltungsgelände sofort verlassen) als auch im Nachhinein mit Konsequenzen rechnen. Wir behalten uns bei Verstößen gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen recht­liche Schritte ausdrück­lich vor.

VII. Sicherheit

a. Den Anordnungen der Sicherheitskräfte der Behörden, der Festivalmitarbeitenden und der Security ist zu jeder Zeit unbe­dingt und unver­züg­lich Folge zu leisten.

b. Der Ordnungsdienst ist ange­wiesen, Leibesvisitationen vorzu­nehmen. Das Recht, den Einlass aus wich­tigem Grund (gegen Rückerstattung des Nettopreises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbe­halten. Die Hausordnung der jewei­ligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen sind unter­sagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung vom Veranstalter eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

VIII. Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen von Lebensmitteln, Getränken, Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, profes­sio­nellen Film- und Videokameras, sper­rigen Gegenständen, Kühltaschen, pyro­tech­ni­schen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefähr­li­chen Gegenständen ist unter­sagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.

IX. Absage oder Abbruch der Veranstaltung; Programmänderungen

a. Wird das connect! Open Air abge­sagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

b. Das connect! Open Air wird bei jeder Witterung durch­ge­führt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher*innen, Künstler*innen oder Personal befürchten lassen, wird das connect! Open Air abge­sagt oder sofort abge­bro­chen. In diesem Falle sowie bei Abbruch oder Absage des connect! Open Airs aus sons­tigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behörd­li­cher Anordnung oder gericht­li­cher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

c. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorhe­rige Ankündigung das Programm zu ändern. Ein Veranstaltungsticket berech­tigt zum Besuch einer Vielzahl von Konzerten und Begleitveranstaltungen auf dem Veranstaltungsgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headliner*innen, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des connect! Open Airs gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen.

d. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler*innen. Er über­nimmt hierfür auch keinerlei Haftung. Die Inhalte spie­geln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter*innen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilf*innen wider.

X. Datenschutz, Datenverarbeitung

Der Veranstalter verar­beitet persön­liche Daten im Rahmen des Gesetzes, welches maßgeb­lich für den Vertrag ist. Die Daten werden gespei­chert und für die Abwicklung des Ticketkaufs verwendet. Der Veranstalter hat das Recht, diese Daten an eine dritte Person zu verschi­cken, falls diese durch ihn für die Vertragsabwicklung beauf­tragt wurde.

XI. Schlussklausel

a. Es gilt ausschließ­lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b. Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Tübingen.

c. Sollte irgend­eine Klausel der AGB unwirksam sein wird sie durch eine gesetz­kon­forme ersetzt, die rest­li­chen Klauseln der AGB behalten ihre Gültigkeit.